AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ClassicLine Tattoo und Bor.ink Tattoo

Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche angefertigten Tattoos von ClassicLine Tattoo & Bor.ink Tattoo

Allgemeines

  • Wir tätowieren frühstens ab dem 18. Lebensjahr
  • Wir behalten uns vor Kunden und Motivwünsche abzulehnen, aufgrund von gesundheitlichen, rechtlichen, ethischen oder fachlichen Gründen.
  • Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung nicht entgegensteht (siehe körperliches Wohlbefinden)

Entwürfe

Tattoo-Vorlagen können mitgebracht oder von uns individuell per Hand oder mit Bearbeitungsprogrammen angefertigt werden. Wir behalten uns vor, mitgebrachte Vorlagen anzupassen oder abzulehnen; des Weiteren kopieren wir keine Tattoos von anderen Tätowierern. Der Entwurf wird am Tattootag vor Ort mit dem Künstler besprochen, wobei kleine Änderungen kurzfristig möglich sind. Wir schicken keine Entwürfe vorab per Whatsapp oder E-Mail.

Die Terminkaution wird zum Teil oder ganz einbehalten, wenn der Entwurf im Wesentlichen dem zuvor vereinbarten Motivwunsch entspricht und der Kunde ihn dennoch ohne sachlichen Grund ablehnt.

Falls der vorher besprochene Motivwunsch kurzfristig geändert wird, obwohl der Entwurf schon fertiggestellt ist, wird der neue Entwurf vor Ort neu erstellt und als Arbeitszeit berechnet.

Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für Cover-ups.

Für die orthografische Richtigkeit des Tattoos – gleich in welcher Sprache – liegt die Verantwortung beim Kunden, den Entwurf sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung des eigentlichen Tattoos zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug, die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist. Der Künstler haftet bei Verschulden nur, wenn diese auch nach Prüfung des Kunden auf den Künstler zurückzuführen sind.

Nachstechen

Sollte es im Zuge der Abheilung zu Farbverlust des Tattoos kommen, so kann der Kunde innerhalb von 3 Monaten einen kostenlosen Nachstechtermin vereinbaren.

In folgenden Fällen ist das Nachstechen kostenpflichtig:

  • Es wird innerhalb von 3 Monaten kein Nachstechtermin vereinbart
  • Das Tattoo wurde unsachgemäß gepflegt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt (s. Pflegeanleitung)
  • Der Termin wird nicht fristgerecht 3 Tage vorher abgesagt, abgesehen von Absagen aufgrund höherer Gewalt oder Vorlage einer Krankschreibung.

Preise

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach vielen Faktoren wie z.B. Größe, Farbe, Körperstelle und technischem Grad.

Bei uns gibt es Sitzungspreise, Stundenpreise und Festpreise - diese werden vorab, bei der Beratung und Terminvergabe mit deinem Künstler besprochen. Der vereinbarte Betrag ist in Bargeld oder per Kartenzahlung zu entrichten.

Sitzungspreis

Der Künstler legt einen festen Preis für deine Tagessitzung fest. Die Dauer deiner Sitzung beträgt 6 Stunden inkl. Pause und startet zur vereinbarten Uhrzeit auf deiner Terminkarte.

Stundenpreis

Dein Künstler legt seinen Stundenpreis bei der Terminvergabe fest. Der genaue Aufwand in Stunden kann nur geschätzt werden, da dies von vielen Faktoren abhängig ist z.B. Schmerztoleranz oder Hautbeschaffenheit. Somit ist eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung des Tattoos unmöglich.

Festpreis

Für kleinere Tattoos werden bei der Terminvergabe Festpreise vereinbart.

Der Preis deines Tattoos wurde bei der Beratung und Terminvergabe besprochen.

Gutscheine

Gutscheine können ab 20€ bei uns erworben werden und unterliegen der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren. Gutscheine werden nicht ausgezahlt, auch keine Teilbeträge und können nicht weiterveräußert werden. Gutscheine von Bor.ink können nur bei Bor.ink eingelöst werden, sowie Gutscheine von ClassicLine nur bei ClassicLine. Wir behalten uns in begründeten Fällen vor, die Durchführung des Tattoos abzulehnen. Zudem können Gutscheine nicht auf andere Personen übertragen werden, wenn künstlerische, gesundheitliche, rechtliche, ethische oder fachliche Gründe vorliegen.

Terminvereinbarung

Der Kunde schließt mit Ausfüllen des Terminformulars einen Vertrag über die Erstellung eines oder mehrerer Tattoos ab. Zur Fixierung des vereinbarten Termins und als Sicherheit für den Künstler leistet der Kunde eine Terminkaution von mindestens 50€. Diese kann Bar, per EC oder per Überweisung getätigt werden. Die Kaution wird mit dem Preis des Tattoos am Termintag verrechnet und ist erstattbar solange die Punkte aus Terminsabsage oder -verschiebung nicht zutreffen.

Kautionen die per EC oder Überweisung getätigt wurden, können bei fristgerechter Absage nicht direkt zurückgezahlt werden und werden in Form eines Gutscheines vergütet.

Terminabsage oder -verschiebung

Der Kunde ist verpflichtet seinen Termin fristgerecht 3 Tage vorher abzusagen oder zu verschieben, damit der Künstler adäquaten Ersatz suchen kann. Bei nicht fristgerechten Absagen oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution als Aufwandsentschädigung, da dem Künstler ein Verdienstausfall für den Tag entstanden ist. Im Falle von Krankheit seitens des Kunden, wird das Vorzeigen einer Krankschreibung erwartet, um Missbrauch zu verhindern.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nachweislich nicht zu vertreten hat, verfällt die Kaution nicht. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist, und der Künstler sich ersparte Aufwendungen anrechnen lasse.

Körperliches Wohlbefinden

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung nicht entgegensteht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation; auch der Konsum 24 Stunden vorher
  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein
  • Die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
  • Ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden
  • Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
  • Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin

Der Kunde ist verpflichtet uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren und gesund und körperlich fit zum Termin zu erscheinen.

Bei Nichtachtung dieser Punkte kann der Termin nicht stattfinden und die Terminkaution verfällt als Aufwandsentschädigung durch Verdienstausfall, da der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Einverständniserklärung

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Die Unterschrift verpflichtet zum Einhalten der Pflegeanleitung und zum Befolgen aller Anweisungen des Künstlers. Das Ausfüllen der Einverständniserklärung ist notwendig zur Umsetzung des Tattoos und muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

Haftungsausschluss

Cover-Up

Soweit es sich bei dem gewünschten Tattoo um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung, abgesehen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zusätzlicher Körperverletzung, nicht vollständig übernommen werden.

Laserbehandlung

Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut und der Cover-Up Tätowierung, kann, abgesehen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zusätzlicher Körperverletzung ebenfalls keine vollständige Haftung übernommen werden.

Sonstige Komplikationen

Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tattoofarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.

Wundheilungsstörungen

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen eines Tattoos etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden, wird ebenfalls keine vollständige Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen oder Komplikationen einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

Vorlagen

Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber ClassicLine Tattoo und Bor.ink Tattoo dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden, soweit keine Kenntnis von einer Rechtsverletzung unsererseits vorliegt.

Nutzungsrecht

Mit seiner Unterschrift gewährt der Kunde dem Künstler ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf Werbezwecke und ist außerhalb davon für den Künstler unwirksam. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufsfähig.

Sonstiges

Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.

Datenschutz

Hinweise zur Datenverarbeitung findest du in unserer Datenschutzerklärung.